Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 25.05.1999

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   BVerwG, 18.03.1997 - 4 B 41.97   

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BVerwG, 18.03.1997 - 4 B 41.97 (https://dejure.org/1997,5619)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 4 B 41.97 (https://dejure.org/1997,5619)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 4 B 41.97 (https://dejure.org/1997,5619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Zielsetzung des § 48 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - Inlaufsetzen der Jahresfrist - Gesetzlichen Vertretungsregeln einer Kommanditgesellschaft - Komplementärin einer GmbH u. Co. KG als Adressatin eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 48 Abs. 4 S. 1
    Verwaltungsverfahrensrecht - Beginn des Fristlaufs nach § 48 Abs. 4 S. 1 VwVfG bei Irrtum über den Adressaten eines Rücknahmebescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 570
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1997 - 4 B 41.97
    Diese Begrenzung dient nicht nur dem Rechtsfrieden, sondern gerade auch dem Schutz des Bürgers, der in den Bestand eines zu seinen Gunsten erlassenen Verwaltungsakts vertraut (vgl. allg. BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 u. 2.84 - BVerwGE 70, 356 ).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Umstände des Einzelfalls können dazu führen, dass auch in Fällen der fehlenden Kenntnis über den richtigen Adressaten des Rücknahmebescheids die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1997 - BVerwG 4 B 41.97 -, Buchholz § 48 VwVfG Nr. 85; Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Umstände des Einzelfalls können dazu führen, dass auch in Fällen der fehlenden Kenntnis über den richtigen Adressaten des Rücknahmebescheids die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1997 - BVerwG 4 B 41.97 -, Buchholz § 48 VwVfG Nr. 85; Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

    Daneben können die Umstände des Einzelfalls dazu führen, dass auch in Fällen der fehlenden Kenntnis über den richtigen Adressaten des Rücknahmebescheids die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1997 - BVerwG 4 B 41.97 -, Buchholz § 48 VwVfG Nr. 85).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Umstände des Einzelfalls können dazu führen, dass auch in Fällen der fehlenden Kenntnis über den richtigen Adressaten des Rücknahmebescheids die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1997 - BVerwG 4 B 41.97 -, Buchholz § 48 VwVfG Nr. 85; Senatsurteil vom 17. April 2012 - 10 LB 162/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 11 B 12801/98

    Ungewisses Ereignis; Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte

    Die Begrenzung dient nicht nur dem Rechtsfrieden, sondern gerade auch dem Schutz des Bürgers, der in den Bestand eines zu seinen Gunsten erlassenen Verwaltungsakts vertraut (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984, aaO, S. 360; Beschluss vom 18. März 1997 - 4 B 41/97 - NVwZ-RR 1997, 570).
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   OVG Berlin, 25.05.1999 - 4 B 41.97   

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